D. New York Beförderungsvertrag - 16. September 1927

 

D. New York, Vorderseite, Passagiervertrag 3. Klasse Hamburg-Amerika Linie, 16. September 1927.

D. New York, Vorderseite, Passagiervertrag 3. Klasse Hamburg-Amerika Linie, 16. September 1927. GGA Image ID # 1fa75528f2

 

 

Zusammenfassung des Passagevertrags

  • Kaufdatum / Reise: 16 September 1927
  • Dampfschifflinie: Hamburg-Amerika Linie
  • Dampfer: D. New York
  • Route: Hamburg nach New York
  • Art des Tickets: Beförderungsvertrag
  • Reiseklasse: Dritter Klasse
  • Name im Vertrag: Emma Muessigbrodt
  • Etnizität des Passagiers: Deutsch
  • Vertragsbedingungen: Transkribiert
  • Ticketpreis: Nicht angegeben

 

Details des Passagevertrags

Das Geheimnis des Passagiers lösen.

  • Hamburg-Amerika Linie, Hamburg
  • Nicht übertragbar
  • Beförderungs-Vertrag Dritter Klasse No. 001975
  • Kammer Nr. 599
  • Buch Nr. 1--
  • Liste 11 Nr. 19

Zwischen der Hamburg-Amerika Linie und dem unterzeichneten Reisenden (bei Familien als Familienvorstand) ist der nachstehende Beförderungs -Vertrag geschlossen worden:

§ 1. Die Hamburg-Amerika Linie übernimmt die Beförderung der in § 3 dieses Vertrages benannten Reisenden in der dritten Klasse ihres Dampfers New York von Hamburg nach New York und von New York per Eisenbahn bzw. mit Dampfschiff weiter nach: ___ Staat: ___

§ 2. Während der Seefahrt erhalten die Reisenden die durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebene Verpflegung. Die Verpflegung beginnt am Abfahrtstage nach erfolgter Anbordnahme der Reisenden und endet mit deren Vonbordgehen im überseeischen Ausschiffungshafen.

 

3. Der Fahrpreis ist wie folgt vereinbart warden:

Vor- und Familiennamen
des Reisenden und der mit ihm reisenden Familien mit glieder
Alter Familienstand
(ob Vater, Mutter, Sohn, Tochter usw. Bei Einzelreisenden, ob verheiratet, ledig)
Bisheriger Wohnort Fahrpreis für
Seereise ab Hamburg Weiter-
beförderung
$ cts. $ cts.
Muessigbrodt, Emma 37 l Breslau    
      im ganzen $ M 5--  
Close up of Signiture from Front side of Passenger Contract Close up of signiture from reverse side of passenger contract
Enhanced version of passenger signiture

Das von der amerikanischen Regierung verlangte Kopfgeld von Dollar 8. ist für 1 Reisende entrichtet mit Dollar.

 

§ 4. Außer dem vorstehend bezeichneten Preise ist für Beförderung, Beköstigung oder Unterbringung von Hamburg bis zum außereuropäischen Ausschiffungshafen nichts mehr zu bezahlen; es sei denn, daß für Gepäck Überfracht laut § 13 dieses Vertrages oder Transportgebühren von der Bahn zur Gepäckverladestelle zu entrichten waren. Die Aufenthaltskosten in Hamburg vom Eintreffen des Reisenden bis zu der in diesem Vertrage festgesetzten Abfahrtsstunde des Schiffes sind zu Lasten des Reisenden.

§ 5. Die Einschiffung findet in Cuxhaven. statt. Die Abfahrt von Hamburg mittels Sonderzuges erfolgt am 16, SEP 1927 vom Hauptbahnhof, Bahnsteig 5 um 6:40 Uhr vormittags.

Die Reisenden haben sich pünktlich zur Einschiffung einzufinden; das Ausbleiben eines Reisenden zur festgesetzten Abfahrt zieht den Verlust des halben Schiffsfarhrgeldes nach sich. Fortsetzung des Vertrages auf der Rückseite !

F. 129. - 21. 2. 27. 200 à KO.

 

Das Geheimnis lösen

Die Antwort kommt nicht direkt aus der Unterschrift, sondern aus anderen Informationen zum Vertrag:

                Schiffssegeldatum: 16 Sep 1927

                List 11 Nr. 19

                Ursprung: Breslau

Die Transitzeit für die Linie Hamburg-Amerika betrug zu dieser Zeit zehn Tage.

Sie müssen also nach einem Schiff suchen, das am 26. September 1927 in New York ankommt.

Die SS New York traf am 26. September 1927 ein.

Als nächstes finden Sie die Liste 11 des Ankunftsmanifests und schauen Sie sich Zeile 19 an.

Folgendes finden Sie:

  • Muessigbrodt, Emma
  • Jahre alt: 37
  • Weiblich, unverheiratet
  • Beruf ist Schreiber
  • Geburtsort: Breslau, Germany
  • Letzter Wohnort: Breslau, Hubenstr. 91
  • Mutter: Hedwig Muessigbrodt
  • Ziel: New York
  • Mit wem: Friend, Alexander Paczensky, 36 East 66th Street, NY NY
  • Höhe: 5’4
  • Haarfarbe: Blond
  • Augenfarbe: grün

Der Name, wie auf der Signatur geschrieben, lautet Müssigbrodt.  In den USA gab es keine Möglichkeit, auf den Immigration-Schreibmaschinen einen Umlaut einzugeben, so dass der ü korrekt als "ue" abgeschrieben wurde. Das erste s im Nachnamen sieht aus wie "mittlere s" (unten durchkreuzt, gefolgt von einem normalen s), see http://www.beerstein..net/articles/alpha.htm )

Das Mysterium wurde von Jeff Tischer aus Ingleside, Texas, USA, gelöst

 

Rückseite des Durchgangsvertrags

Rückseite des Passagiervertrags, D. New York, 16. September 1927.

Rückseite des Passagiervertrags, D. New York, 16. September 1927. GGA Image ID # 1fa76d8d14

 

§ 6. Sollte vorstehende Abfahrt verschoben werden oder ausfallen, oder sollte bei übernommener Weiterbeförderung, in der Weiterbeförderung vom außereuropäischen Ausschiffungshafen ohne Schuld des Reisenden eine Verzögerung eintreten, so wird dem Reisenden entweder an Bord des Schiffes oder in einem Auswandererlogierhause oder, wo solches nicht vorhanden, in einem geeigneten Gasthause, während der Verhinderung ohne besondere Vergütung Unterkunft und Verpflegung gewährt. Falls die Verzögerung länger als 7 Tage dauert, hat der Reisende das Recht, von dem Vertrage zurückzutreten und die Rückerstattung des für die noch nicht abgefahrene Strecke gezahlten Fahrpreises zu verlangen, unbeschadet der ihm nach dem bürgerlichen Rechte zustehenden Ansprüche auf Schadenersatz.

§ 7. Falls der Reisende oder einer der ihn begleitenden Familienange-hörigen vor Antritt der Seereise stirbt oder nachweislich durch Krankheit oder sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der Seereise verhindert ist, wird der gezahlte Fahrpreis unverkürzt zurückerstattet. Tritt der Reisende vor Beginn der Seereise aus anderen Gründen vom Vertrage zurück, so kann nur die Hälfte des Fahrpreises zurückverlangt werden.

§ 8. Falls der Reisende oder einer der ihn begleitenden Familienangehörigen vor Beginn der vereinbarten Weiterbeförderung vom außer euro- päischen Ausschiffungshafen stirbt oder nachweislich durch Krankheit oder sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der Weiter- reise verhindert ist, wird der für die Weiterbeförderung gezahlte Preis dem Reisenden bzw. seinen Hinterbliebenen auf Wunsch unverkürzt zurück- gezahlt und gilt dieser Vertrag in solchem Falle als nur für die Beförderung von Hamburg nach dem außereuropäischen Ausschiffungshafen geschlossen. Sollte der Reisende im überseeischen Landungshafen von der Weiterbe- förderung aus anderen Gründen zurücktreten wollen, so wird ihm der für die Weiterfahrt erhobene Betrag abzüglich zehn Prozent zurückgegeben.

§ 9. Während der Seereise erhält jeder über 10 Jahre alte Reisende (oder je 2 Kinder unter 10 Jahren) ein Bett in einer zwei- bis sechs bettigen Kammer zur Benutzung überwiesen. Es werden während der Seefahrt mindestens 3 tägliche Mahlzeiten verabreicht, wozu das nötige Eß- und Trink Geschirr den Reisenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Das erforderliche Trink- und Waschwasser sowie Wascheinrichtung wird ebenfalls geliefert.

§ 10. während der Seefahrt etwa erkrankten Reisenden werden die nötigen Heilmittel und Pflege unentgeltlich gewährt.

§ 11. Das Gepäck des Reisenden ist an die Gepäckabteilung der Hamburg-Amerika Linie, Hamburg, abzusenden bzw. ein zuliefern, und zwar so zeitig, daß es spätestens drei Tage vor Abfahrt im Gepäckschuppen zur Abfertigung bereit steht. Gegen Vorzeigung des Beförderungs-Vertrages und Zahlung etwaiger Überfracht wird dem Reisenden in der Gepäckhalle ein Gepäckschein ausgefertigt, und mit Entgegennahme des letzteren ist die Verladung veranlaßt. Die Gewähr für die Verladung des Gepäcks mit demselben Dampfer, welchen der Reisende benutzt, übernimmt die HamburgAmerika Linie nur, wenn ein Gepäckschein, wie vorstehend, erwirkt worden ist.

§ 12. Die Gesellschaft befördert für jeden vollzahlenden Reisenden 100 Kilogramm Reisegepäck während der Seefahrt frei, für Kinder von 1-10 Jahren die Hälfte, haftet aber in Anbetracht dessen für beschädigtes oder abhanden gekommenes Gepäck in keinem Falle mit mehr als $ 25.—, gleich- viel, ob ein etwaiger Verlust oder eine etwaige Beschädigung durch Vey schulden der Gesellschaft, eines ihrer Vertreter oder Angestellten oder durch irgendeine andere Ursache entstehen sollte. Wird vom Reisenden eine $ übersteigende Haftbarkeit gewünscht, so hat der Reisende diese durch eine besondere Versicherung zu decken.

§ 13. Etwaige Gepäck-Überfracht auf dem Seeschiffe wird mit $ 3.25 pr. 100 Kilogramm berechnet.

§14. Die amerikanischen Eisenbahnen befördern an Gepäck 150 Pfund englisch auf die Fahrkarte einer erwachsenen Person frei; far etwaige Überfracht ist nach der Preisfestsetzung der betreffenden Bahn zu zahlen. Die Gesellschaft hat die Gepäckbeförderung über den außereuropäischen Ausschiffungshafen hinaus nicht mit übernommen.

§ 15. Die Hamburg-Amerika Linie erklärt sich bereit, wenn gewünscht, das Gepäck auf Kosten des Reisenden gegen jeglichen Schaden zu versichern.

§ 16. Alles Reisegepäck muß mit dem vollen Namen des Reisenden deutlich und dauerhaft bezeichnet sein.

Kaufmannsgüter, Gelder, Wertpapiere, Juwelen oder sonstige wertvolle oder zollpflichtige Gegenstände dürfen sich nicht im Gepäck befinden, und erklärt sich die Gesellschaft für solche Artikel frei von jeglicher Verant-wortlichkeit. Wertsachen können aber, versiegelt und mit dem vollständigen deutlich geschriebenen Namen des Eigentümers versehen, dem Zahlmeister zur Aufbewahrung während der Fahrt eingehändigt werden, jedoch ohne Haftpflicht der Gesellschaft. Wein, Bier, Spirituosen und dergl. Getränke darf niemand- mitbringen; soiche sind zu den festgesetzten Preisen für jedermann an Bord zu kaufen. Ebenso ist die Mitnahme von feuerge- fährlichen, leicht entzündlichen und ähnlichen Gegenständen strengstens untersagt. Zuwiderhandelnde werden für alien Schaden haftbar gemacht und gerichtlich zur Verantwortung gezogen.

Den Reisenden wird es dringend anempfohlen, beim Verlassen des Schiffes ihr Handgepack bei sich zu behalten und darauf zu achten, daß sic auch ihr übriges Gepäck sofort richtig wiederbekommen.

Etwaige Gepäckforderungen, Verlust- oder Schadenansprüche sind spätestens 14 Tage nach Landung des Reisenden in New York beim Dockinspektor oder im Büro der Hamburg-Amerika Linie, Broadway 26, schriftlich einzu- reichen. Wenn der Reisende solches zu tun unterIäßt, wird die Gesellschaft von jeder Verantwortlichkeit far Verlust oder Beschädigung des Gepäcks, welches dessen Ursache auch sein mag, hierdurch ausdrücklich entbunden.

Sollten die Reisenden durch irgendwelchen Umstand gezwungen sein, Gepäck mit einem der nächsten Schiffe nachsenden zu lassen, müssen sie sich sofort nach ihrer Ankunft in New York bei dem Dockinspektor am Landungsplatz der Dampfschiffe oder im Büro der Hamburg-Amerika Linie, Broadway 26, melden und aufgeben, was nach Eintreffen des Gepäcks damit geschehen soil. — Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur wirklich gebrauchte Reisegegenstände, als: Kleidungsstücke, Hausstands- geräte, Betten, Wäsche, Werkzeug, Bücher und dgl. zollfrei in New York eingeführt werden dürfen, dagegen aber sämtliche neuen Gegenstände dem gewöhnlichen Eingangszoll unterworfen sind und daher vor Ankunft in New York dem Zahlmeister jedenfalls genau und gewissenhaft angegeben werden müssen, damit er sie im Manifest mit aufführen kann. Falls die Reisenden falsche Angaben darüber machen oder zollpflichtige Gegenstände verheimlichen, setzen sie sich der Gefahr aus, daß ihre sämtlichen Gegen stände beschlagnahmt werden.

§ 17. Wenn das Schiff unterwegs durch einen Seeunfall oder einen anderen Umstand an der Fortsetzung der Reise verhindert oder zu einer längeren Unterbrechung derselben genötigt werden sollte, wird dem Reisenden ohne besondere Vergütung angemessene Unterkunft und Verpflegung gewährt und die Beförderung des Reisenden und seines Gepäcks nach de Bestimmungsorte sobald als möglich herbeigeführt.

§18. Beschwerden über mangelhafte Erfüllung dieses Vertrages, Schaden- ersatzansprüche usw. seitens des Reisenden sind alsbald nach Ankunft im überseeischen Landungshafen im Büro der Hamburg-Amerika Linie, Broads way 26, New York, anzubringen. Sollte hier eine Einigung nicht erzielt werden können, so ist der Ausspruch des im Ausschiffungshafen wohnenden deutschen Konsuls maßgebend, dessen Entscheidung sich beide Teile unter Verzicht auf Anrufung der ordentlichen Gerichte unterwerfen.

§ 19. Dieser Vertrag bleibt in den Händen des Reisenden.

§ 20. Die Reisenden verpflichten sich, während der Seereise den Anordnungen des Kapitäns oder dessen Vertreters unbedingt Folge zu leisten.

§ 21. Jeder Reisende hat sich mit genügenden Mitteln zu versehen, um bei der Ankunft im außereuropäischen Ausschiffungshafen während der Untersuchung durch die Behörde für seinen Unterhalt selbst aufkommen zu können.

§22, Dieser Vertrag ist zum Zeichen des Einverständnisses von dem Reisenden unterschricben und von seiten der Hamburg-Amerika Linie mit einem der Unterschrift gleichwertigen Stempel versehen worden.

Hamburg, den 16 . 9 1927

Hamburg-Amerika Linie.

/s/ Eumma Urij....

(Unterschrift des Reisenden)

(Bei Familien des Familien orstandes).

 

Informationen zum Passagiervertrag

  • Beschreibung: Beförderungsvertrag Nr. 3. Klasse der Hamburger Amerika Linie auf der SS New York von Hamburg (Deutschland) nach New York am 16. Juli 1927 und am 26. Juli 1927 in New York ankommend.
  • Anzahl der gedruckten Seiten: 2
  • Abmessungen: 9 3/8 x 11 3/16 Inches (23.7 x 28.4 cm)

 

Erweiterte Ankunftsaufzeichnun

 

Left Side, SS New York Passenger Manifest, US Immigration Service, 26 September 1927, Line 19, P. 69.

Linke Seite, SS New York Passenger Manifest, US Immigration Service, 26. September 1927, Zeile 19, Seite 69. GGA Image ID # 1a1b96b421

 

Right Side, SS New York Passenger Manifest, US Immigration Service, 26 September 1927, Line 19, P. 69

Rechte Seite, SS New York Passenger Manifest, US Immigration Service, 26. September 1927, Zeile 19, Seite 69. GGA Image ID # 1a1bd438ba

 

  • Name: Emma Muessigbrodt
  • das Geschlecht: weiblich
  • Ethnizität/Nationalität: Deutsch
  • der Personenstand: einzel
  • das Alter: 37
  • Geburtsdatum: um 1890
  • Geburtsort: Deutschland
  • Anderer Geburtsort: Breslau
  • Letzter bekannter Wohnsitz: Breslau, Deutschland
  • Abreisehafen: Hamburg, Deutschland
  • Ankunftsdatum: 26 Sep 1927
  • Ankunftshafen: New York, New York, USA
  • Endziele: New York, New York
  • Jahre in den USA: Dauerhafte Staatsbürgerschaft
  • die Absicht: Ja
  • die Länge: 5 Fuß, 4 Zoll
  • Haarfarbe: blondes Haar
  • Augenfarbe: Grün
  • die Gesichtsfarbe: schön
  • Geld im Besitz: $50 (USD)
  • Person im alten Land: Hedwig Muessigbrodt
  • Person in einer alten Landbeziehung: Mutter
  • Person im alten Landsitz: Breslau
  • Person in den USA: Alexander Paczensky
  • Person in US-Beziehung: Freund
  • Mutter: Hedwig Muessigbrodt
  • Schiffsname: New York

Quellenangabe

Year: 1927; Arrival: New York, New York, USA; Microfilm Serial: T715, 1897-1957; Line: 19; Page Number: 69

Originale Daten :

Passenger Lists of Vessels Arriving at New York, New York, 1820-1897. Microfilm Publication M237, 675 rolls. NAI: 6256867. Records of the U.S. Customs Service, Record Group 36. National Archives at Washington, D.C.

Passenger and Crew Lists of Vessels Arriving at New York, New York, 1897-1957. Microfilm Publication T715, 8892 rolls. NAI: 300346. Records of the Immigration and Naturalization Service; National Archives at Washington, D.C.

Supplemental Manifests of Alien Passengers and Crew Members Who Arrived on Vessels at New York, New York, Who Were Inspected for Admission, and Related Index, compiled 1887-1952. Microfilm Publication A3461, 21 rolls. NAI: 3887372. RG 85, Records of the Immigration and Naturalization Service, 1787-2004; Records of the Immigration and Naturalization Service; National Archives, Washington, D.C.

Index to Alien Crewmen Who Were Discharged or Who Deserted at New York, New York, May 1917-Nov. 1957. Microfilm Publication A3417. NAI: 4497925. National Archives at Washington, D.C.

Passenger Lists, 1962-1972, and Crew Lists, 1943-1972, of Vessels Arriving at Oswego, New York. Microfilm Publication A3426. NAI: 4441521. National Archives at Washington, D.C.

 

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